Neue Corona-Verordnung ab 23.02.2022
22.02.2022
In der momentan geltenden Warnstufe gilt bei Veranstaltungen 3G bei maximal 60 Prozent Auslastung in geschlossenen Räumen (max. 6.000 Zuschauer*innen). Die Kontaktdatenverfolgung entfällt, es wird beim Einlass keine Luca-App oder CoronaWarnApp mehr benötigt.
Im Einzelnen heißt das:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.
- Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personendauerhaft eingehalten werden kann.
- Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.
- In geschlossenen Räumen sowie in den Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen Personennennah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in der Warn- und den Alarmstufen die FFP2-Maskenpflicht.
3G-Modell
Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien. Bitte entsprechenden Nachweis (wie Schülerausweis) vorlegen.
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